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Todesfall: Was in den ersten drei Tagen geregelt werden muss

Todesfall: Was in den ersten drei Tagen geregelt werden muss

Der Tod eines geliebten Familienmitglieds kommt oft völlig überraschend - und erfordert von den Hinterbliebenen sofortiges Handeln. Ein Fahrplan für die ersten drei Tage.

Sargdekoration

© dpa

Spätestens am dritten Tag sollten Hinterbliebene mit einer Gärtnerei die Dekoration mit Kränzen und Blumen besprechen.

Am ersten Tag:

Totenschein ausstellen lassen
Zunächst gilt es, den Totenschein und die Sterbeurkunde zu besorgen. Die meisten Menschen sterben im Krankenhaus, en Totenschein erhalten Angehörige dann automatisch von der Klinik. Stirbt jemand zu Hause, muss ein Arzt gerufen werden, der den Totenschein nach der Leichenschau ausstellt. Der Mediziner klärt auch, ob der Tod auf natürliche Weise eingetreten ist - wenn nicht, muss die Polizei alarmiert werden.

Am zweiten Tag:

In Leichenhalle überführen
Innerhalb von 36 Stunden muss der Tote in eine Leichenhalle überführt werden. Zu Hause kann der Angehörige ein bis zwei Tage aufgebahrt werden, sofern er keine meldepflichtige Krankheit hatte. Der Zeitraum kann mittlerweile sogar verlängert werden.

Sterbeurkunde beim Standesamt besorgen
Mit dem Totenschein muss ein Hinterbliebener spätestens am dritten Werktag nach dem Tod zum Standesamt gehen, um sich eine Sterbeurkunde zu besorgen. Mitzubringen sind auch die Geburtsurkunde und der Personalausweis des Toten, bei Verheirateten zusätzlich die Eheurkunde, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil. Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist der Standesbeamte verantwortlich, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignete.

Mehrere Exemplare ausstellen lassen
Den Sterbefall anzuzeigen ist Pflicht. Das sollten diejenigen tun, die mit dem Verstorbenen unter einem Dach gelebt haben oder in deren Wohnung er gestorben ist. Aber auch Menschen, die beim Tod eines anderen anwesend waren, können den Sterbefall melden. Der Standesbeamte fertigt auf Grundlage des Totenscheins die Sterbeurkunde - möglichst zehn Exemplare. Dieses Dokument wird beispielsweise für die Abmeldung von Renten, Kontoauflösungen, Kündigungen von Versicherungen oder Nachlassangelegenheiten gebraucht.

Versicherungen informieren
Die Angehörigen sollten den Versicherer des Verstorbenen so schnell wie möglich informieren. Hier gilt die Regelung der sogenannten Kenntniserlangung: Die Beiträge werden genau ab dem Zeitpunkt erstattet, an dem der Versicherer über den Todesfall informiert wurde. In der Regel genügt ein Telefonat, um über den Tod des Versicherten zu informieren. Wer aber auf Nummer sicher gehen möchte, sollte den Versicherer via Fax oder Brief mit Rückschein anschreiben.

Unfallversicherung: Tod innerhalb 48 Stunden melden
Für die Unfallversicherung gilt: Stirbt jemand wegen eines Unfalls, muss der Tod innerhalb von 48 Stunden dem Versicherer angezeigt werden, auch wenn der Unfall dem Versicherungsunternehmen bereits bekannt ist. Der Versicherer hat das Recht, gegebenenfalls eine Obduktion vornehmen zu lassen.

Bestatter auswählen
Parallel zu diesen Formalitäten gilt es, die Bestattung zu organisieren. Innerhalb von 36 Stunden muss man den Bestatter auswählen. Der Bestatter holt dann den Leichnam aus dem Krankenhaus oder der Wohnung ab. Zuvor sollten die Angehörigen aber klären, ob der Tote möglicherweise mit einem Bestattungsunternehmen einen sogenannten Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen hat. Dann muss dieser Bestatter informiert werden, der sich um alles Weitere kümmert. Den Termin für die Beisetzung sollten die Angehörigen in den ersten zwei Tagen festlegen.

Am dritten Tag:

Organisatorische Fragen klären
Möglicherweise müssen Absprachen mit dem Gemeindepfarrer getroffen werden. Auch gilt es, mit einer Gärtnerei die Dekoration der Beisetzung mit Kränzen und Blumen zu besprechen. Ebenso sollte man sich über Trauerkarten Gedanken machen und in einem Restaurant Tische sowie eventuell ein Menü für das Essen nach der Beerdigung bestellen. Dafür muss natürlich der Bestattungstermin feststehen.

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Quelle: kra/dpa

| Aktualisierung: Dienstag, 15. Oktober 2019 09:21 Uhr

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Source: https://www.berlin.de/special/gesundheit-und-beauty/gesundheit/ratgeber/995706-212-todesfallwasindenerstendreitagengeregelt.html

Posted by: cookwhisente.blogspot.com

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