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Wie Lange Darf Man Anzeige Erstatten

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Sind Sie Opfer einer Straftat geworden, sollten Sie in jedem Fall eine Anzeige erstatten. Dass dies mit Unannehmlichkeiten und einem gewissen Zeitaufwand verbunden ist, sollte Ihnen von vornherein klar sein. Allerdings gibt es ja einen guten Grund, die Anzeige zu erstatten. Jedoch sollten Sie auch ein paar Verhaltensweisen kennen, die Ihnen bei der Anzeigenerstattung helfen.

Wenden sich Verbraucher als Opfer einer Straftat Hilfe suchend an unsere Redaktion, empfehlen wir immer die Erstattung einer Anzeige. Auch wenn es in manchen Fällen aussichtslos erscheint, jede Anzeige hilft.  Sie können zum Zeitpunkt der Anzeige auch nicht abschätzen, welche Nachwirkungen das Ganze noch haben wird. Im speziellen geht es da um Ansprüche Dritter, die auf Sie zukommen könnten.

Bei bestimmten Straftaten, deren Opfer Sie werden können, werden neben Ihnen auch andere Verbraucher oder Firmen geschädigt. Hieraus könnten Schadensersatzansprüche entstehen, die an Sie herangetragen werden. Aus diesem Grund ist eine Anzeige bei der Polizei so wichtig. Doch nicht immer reagieren Polizeibeamte richtig, wenn man sich an sie wendet.

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Symbolbild (Quelle: www.polizei-beratung.de)

Wie sollten Sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten?

In einigen Bundesländern können Sie bereits online eine Strafanzeige, in einer sogenannten Onlinewache, erstatten. Das ist bequem, denn Sie sitzen dabei im heimischen Wohnzimmer. Allerdings kann einige Zeit vergehen, bis Ihre Anzeige beim entsprechenden Sachbearbeiter auf dem Tisch landet. Zudem erhalten Sie meist nicht sofort das polizeiliche Aktenzeichen, unter dem der Vorgang angelegt wurde. Die wenigsten Opfer einer Straftat kennen sich mit dem Strafrecht aus. Deshalb werden bei der schriftlichen Anzeige oft wichtige Merkmale der anzuzeigenden Straftat nicht deutlich genug dargestellt. Hat der Sachbearbeiter dann noch Fragen, wird er Ihnen eine Vorladung zu einer nochmaligen Zeugenvernehmung auf einer Polizeidienststelle zusenden.

Dann vielleicht doch lieber gleich persönlich zur nächsten Polizeidienststelle? Oder reicht ein Anruf? Manche Verbraucher rufen lieber an, bevor sie sich auf den Weg machen. Kostet ja alles Zeit. Grundsätzlich ist es so, dass keine Polizeidienststelle eine Anzeige über das Telefon entgegennimmt. Sie sollten lieber den Weg zur Polizeidienststelle in Kauf nehmen. Sind Sie aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage selbst zur Dienststelle zu fahren, kommen die Beamten ausnahmsweise auch zu Ihnen nach Hause, sobald dies die Auftragslage zulässt. Gerade in Großstädten oder in Gebieten mit schlecht besetzten Polizeidienststellen kann der „Hausbesuch" schon mal mehrere Stunden dauern.

Besteht eine konkrete Gefahr für Ihr Leben oder Ihre Gesundheit, wählen Sie den Notruf 110

Gehen Sie zu Ihrer Polizeidienststelle und erstatten Sie persönlich Anzeige. Nehmen Sie alle Unterlagen, Bilder oder Ausdrucke mit. Leider kommt es hin und wieder vor, dass ein Polizeibeamter den Anfangsverdacht einer Straftat nicht erkennt. Das ist mit Sicherheit kein böser Wille. Gerade bei neuen und raffinierten Betrugsmaschen sehen weniger geschulte Beamte nicht die Straftat. Lassen Sie sich nicht abwimmeln. In diesem Zusammenhang hören wir von unseren Lesern oft, dass sie von Polizeibeamten mit der Aussage: „Das sind straffreie Vorbereitungshandlungen" wieder weggeschickt werden, ohne das die Anzeige aufgenommen wurde. Auch hier gilt – hartnäckig bleiben. Sie sollen den Polizisten nicht ihre Arbeit erklären. Besteht jedoch ein Anfangsverdacht, sollte der Sachverhalt aufgenommen und zur rechtlichen Würdigung an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden.

Anzeige wird von der Polizei nicht aufgenommen?

Gerade in Betrugsfällen mit Fakeshops werden die Opfer oft mit den Worten: „warten Sie doch erst mal ab, vielleicht kommt die Ware noch" und mit dem Verweis auf eine Zivilklage wieder weggeschickt. Auch an dieser Stelle müssen Sie hartnäckig sein. Sie sollten dabei allerdings sachlich bleiben und sich nicht im Ton vergreifen. Auch gegenüber der Polizei gilt: Der Ton macht die Musik. Lassen Sie sich den Namen des Beamten geben und notieren Sie sich diesen. Finden Sie kein Gehör, verlangen Sie ein Gespräch mit dem diensthabenden Vorgesetzten. Ziel sollte sein, die Dienststelle nicht ohne Aktenzeichen für eine Anzeige  zu verlassen.

Kommen Sie dennoch nicht weiter und die örtliche Polizeidienststelle weigert sich eine Strafanzeige aufzunehmen, dann müssen Sie weitere Schritte einleiten. Notieren Sie sich die Uhrzeit und den Namen des Beamten, bei dem Sie vorgesprochen haben. Anschließend können Sie sich mit einer Beschwerde schriftlich an die übergeordnete Polizeibehörde oder gleich an die Staatsanwaltschaft wenden.


Wußten Sie schon?


Haben Sie bereits Erfahrungen gemacht?

Haben Sie Erfahrungen bei der Erstattung einer Anzeige gemacht. Teilen Sie diese mit uns und unseren Lesern in einem Kommentar unter dem Artikel.  Dabei geht es nicht nur um negative Erlebnisse. Auch positive Erfahrungen sind willkommen. Tauschen Sie sich mit unseren Lesern aus . Sie können auch Fragen stellen. Wollen Sie diese direkt an die Redaktion stellen, erreichen Sie uns auch per E-Mail an [email protected].

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Source: https://www.verbraucherschutz.com/tipps/eine-anzeige-bei-der-polizei-erstatten-wie-verhalten-sie-sich-richtig/

Posted by: cookwhisente.blogspot.com

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